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EU Wirtschafts- und Sozialausschuss fordert Ausweitung eines kollaborativen Konsums

Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss (EESC), ein beratendes Gremium der EU, macht sich dafür stark, neue kollaborative Konsumformen für Verbraucher und Industrie im Binnenmarkt zu fördern.

Unter einem kollaborativen Konsum versteht man wirtschaftliche Handlungen, bei denen Teilnehmer ihren Zugang zu Produkten oder Dienstleistungen teilen, anstatt sie selbst zu besitzen. Dazu zählen z.B. Car-sharing, Zimmervermietungen (Couchsurfing) und digitale Gemeinschaften zum Fremdsprachenerwerb.

Der EESC fordert die EU auf:

  • Kollaborative Konsumformen zu regulieren, um Rechte und Verantwortung der beteiligten Stakeholder zu garantieren.
  • Potentielle Barrieren dieser Initiativen zu identifizieren.
  • Eine Datenbank einzurichten, um Erfahrungen zu bündeln. 

Der EESC hat die Initiative für diese Stellungnahme vor dem Hintergrund ergriffen, dass Verbraucher manchmal Produkte kaufen, deren Preise in keinem Verhältnis zur Nutzung stehen.

Der EESC hebt die folgenden möglichen Vorteile eines kollaborativen Konsums hervor:

  • Ein geringerer Ressourcen- und CO2-Verbrauch, aufgrund höherer Nachfrage nach qualitativ hochwertigen Produkten durch Leih-, Miet oder Reparaturservices.
  • Ökodesign, von dem mehrere Nutzer profitieren.
  • Langlebigkeit und mehrfage Verwendung von kompatiblen Geräten.
  • Soziale Interaktion, Gemeinschaftsförderung und Vertrauen unter den Verbrauchern.
  • Zugang zu qualitativ hochwertigen Produkten für sozialschwache Einkommensgruppen.

 

Weitere Informationen: http://www.eesc.europa.eu/?i=portal.en.press-releases.30595

Quelle: EESC